Wann ist das LKW-Versicherung wechseln möglich?
So wechseln Sie Ihre LKW-Versicherung richtig!
In der Regel kann man bei einer LKW-Versicherung von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen. Reicht man keine Kündigung ein, verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend. Es ist jedoch auch möglich, seinen Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist in der Regel spätestens der 30.11. jedes Jahres. Wer also ein attraktives Versicherungsangebot gefunden hat, sollte nicht darauf vergessen, dass man jährlich die LKW-Versicherung wechseln kann. Hier ist lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu achten, wenn man die LKW-Versicherung wechseln möchte. Schriftlich aufgesetzt und per Post oder Fax übermittelt, hat man seinen neuen Versicherungsvertrag schon so gut wie in der Hand. Bis zum Auslaufen der Versicherung mit Jahresende bleibt noch ausreichend Zeit, um sich einen neuen Versicherer zu suchen – sollte man noch keinen ins Auge gefasst haben.
Die rechtsgültige Auflösung einer LKW-Versicherung
Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer LKW-Versicherung einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihre Versicherung zu wechseln. Bei Haftpflichtversicherungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Das LKW-Versicherung wechseln geschieht hierzu immer zum Jahresende. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollte man beachten, dass das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem Nachvollziehbar an den Versicherer übermittelt wird. Empfohlen wird hier daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate – bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung zu schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax hat man eine Sendebestätigung in der Hand und kann dann diese im Streitfall vorweisen.
LKW-Versicherung wechseln bei Neuabschluss
Sie haben einen neuen Lastkraftwagen? In diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden LKW Versicherung Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen. Hierbei hat man als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen beim LKW-Versicherung wechseln. Als Versicherungsnehmer muss man das neue Fahrzeug lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und das alte abmelden. Automatisch wird die Police bei der alten Versicherungsgesellschaft gekündigt. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel informieren. So können Sie unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.
Vertragskündigung nach einem Schadensfall
Jeden Versicherungsvertrag kann von beiden Parteien bis spätestens einem Monat nach Eintritt eines Schadensfalls ohne Angabe von Gründen beenden. Als Versicherungsnehmer muss man jedoch wissen, dass man zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall hat, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen muss. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.
Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge
Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.
Ist Ihre LKW-Versicherung zu kostspielig?
Wir empfehlen Ihnen hier einen Blick auf unseren kostenlosen, anonymen und vollkommen unverbindlichen Tarifrechner für Ihren LKW Versicherung Vergleich.